AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1/2 des Konsumentenschutz-Gesetzes BGBI. 140/79 zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht denBestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen, unsere sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Verträge sowie auchBestellungen liegen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Auftragserteilung gilt mit der Unterschrift des Kunden als bindend. Sollteder Kunde aus irgendeinem Grund den Auftrag stornieren wollen, liegt es allein in unserem Ermessen, diesem Wunsch zu entsprechen. Als Stornogebührgelten 30% als vereinbart. Abweichungen von unseren Bedingungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichenBestätigungen.
2. Preise
Die Preise sind Festpreise bis zum Tag der vereinbarten Lieferung. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Liefertermins,aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die zum Zahlpunkt des Liefertermins gültigen Preis zu verrechnen. Bei Aufträgenauf Abruf wird der Auftrag zu aktuellen Tagespreisen abgerechnet. Sollten sich Änderungen ab Vertragsabschluß bis Lieferung ergeben, z.B. Adresseoder ähnliches, so werden etwaige Mehrleistungen zusätzlich verrechnet. Bei sämtlichen Aufträgen wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nachAnlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nichtdurch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, so müssen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten verrechnen. Die Kosten für diesonstig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Die Kosten für Planungsleistungen werden pro Stunde gesondert verrechnet.Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Eintreffen der gesamten bestellten Ware und bei Durchführung einer notwendigen Montage. Eventuellnicht vorrätige Waren werden als Rückstand zur späteren Lieferung vorgemerkt. Die von uns zugesagten Liefertermine sind unverbindlich, wobei wirselbstverständlich bemüht sind, diese nach Möglichkeit einzuhalten. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Verzögerung in der Beförderung, verspätete Vorlieferung, verzögert, erschwert, teilweise oder ganz verhindert, können wir mit angemessener Nachfrist liefern. Für verspätete Lieferungen, die vonuns nicht grob fahrlässig verschuldet werden insbesondere bei nicht rechtzeitiger Lieferung durch unsere Vorlieferanten können wir keinen Schadenersatzgewähren. Mit Versendung der Ware treffen Gefahr und Zufall den Käufer. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Die Zustelloder Montagekosten gehen zu Lasten des Kunden, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers behält sich die Firma archiLUM das Eigentumsrecht an den gelieferten oderabgeholten Waren vor. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassungoder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besitzer entgegen diesen Vereinbarungen unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiter veräußern, danngehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderungen auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung des betreffenden Grundstückes auf dem sich unsere Ware befindet, oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort zubenachrichtigen und die entsprechendem Auskünfte zu erteilen.Unsere Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Pläne und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benützt werden. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagenzurückzufordern.
5. Reklamationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Lieferung bzw. Abholung der Ware sowie erbrachte Leistungen auf allfällige Mängel zu untersuchen und dieseMängel auf dem Liefer- oder Übernahmeschein festzuhalten. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Weitere Ansprüchesind auf jeden Fall ausgeschlossen. Rücksendungen dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen werden. Die Erhebung derMängelrüge entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Eine Haftung für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, die der Käufer als Unternehmererleidet, ist ausgeschlossen. Für diejenige Waren, die wir von Drittlieferanten bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung derGewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die uns gegen die Drittlieferanten zustehen.Kleine Änderungen von Konstruktionen und Ausführungen (z.B. Maße, Profile, usw.) sowie kleine Änderungen die materialbedingt sind stellen keinenReklamationsgrund dar. Holz ist ein Naturprodukt: geringfügige Struktur- und Farbunterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei Arbeiten nachvorgegebenen Beiz-, Farb- oder Laugentönen sind geringfügige Abweichungen möglich.
6. Gewährleitungen und Schadensersatz
Der Auftragnehmer leistet nur dem seine Zahlungsverpflichtungen erfüllenden Auftraggeber gegenüber innerhalb von 6 Monaten Gewähr. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung seitens des Bestellers wird weder die Gewährleistung unterbrochen noch gehemmt, noch der Lauf der neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn Mängel nicht sofort nach deren Entdeckung angezeigt und nachgewiesenwerden, weiters, wenn die vom Mangel getroffenen Teile inzwischen von dritter Hand oder vom Besteller selbst verändert oder instandgesetzt wordensind.
7. Zahlung
1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, Rest bei Warenübernahme in bar ohne jeglichen Abzug fällig. Im Verzugsfalle gelten Verzugszinsen in der Höhe von12,5 % per annum als ausdrücklich vereinbart. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden; Der Kunde verpflichtetsich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern wir dasMahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- zu bezahlen. Wird der Restbetrag beiWarenübernahme nicht beglichen, behalten wir uns vor, die Ware zurückzubehalten. Die Kosten für sämtliche damit verbundene Schäden und Kosten,insbesondere des Rücktransportes und der Lagerung, sind vom Kunden zu übernehmen.Für reine Planungsleistungen wird ein zu vereinbarender Betrag verrechnet.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Bregenz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Es wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Bregenz alsGerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und das österreichische Recht aus diesem Vertrag